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   BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18   

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https://dejure.org/2019,24735
BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18 (https://dejure.org/2019,24735)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2019 - KZR 110/18 (https://dejure.org/2019,24735)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - KZR 110/18 (https://dejure.org/2019,24735)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung von Preisnachlässen durch öffentliche Fördermittel laut KWKG oder andere Förderungen; Subventionierung des Ausbaus und des Betriebs neuer Fernwärmenetze; Indiz eines hohen Gewinns für einen Ausbeutungsmissbrauch

  • rewis.io

    Kartellzivilverfahren wegen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen Fernwärmeversorger: Gehörsverletzung bei gerichtlicher Zugrundelegung eines nicht vorgetragenen Sachverhalts; Ausbeutungsmissbrauch durch Nichtgewährung von Fernwärmerabatten an einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 544 Abs. 7
    Rechtfertigung von Preisnachlässen durch öffentliche Fördermittel laut KWKG oder andere Förderungen; Subventionierung des Ausbaus und des Betriebs neuer Fernwärmenetze; Indiz eines hohen Gewinns für einen Ausbeutungsmissbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZKart 2019, 490
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12

    Gehörsverletzung durch Überraschungsentscheidung entgegen eines erteilten

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt zudem voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09, Rn. 11, juris, mwN; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5; Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZR 68/17 Rn. 10, juris).
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Deshalb ist es unerheblich, dass der Bundesgerichtshof in einem einen Streit zwischen Wettbewerbern betreffenden Fall die dortige Erwägung des Berufungsgerichts nicht beanstandet hat, die Beklagte habe - was keiner näheren Ausführung bedürfe - ein erhebliches Geheimhaltungsinteresse an ihren Kalkulationsgrundlagen (BGH, Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1061 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt zudem voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09, Rn. 11, juris, mwN; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5; Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZR 68/17 Rn. 10, juris).
  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Vielmehr können für den Nachweis eines Ausbeutungsmissbrauchs einzelne Preisbildungsfaktoren Bedeutung gewinnen, wobei insbesondere der Ansatz einer Mehrheit von Preisbildungsfaktoren, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden können, ein Indiz für einen missbräuchlich überhöhten Preis sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346 - Stromnetznutzungsentgelt I; Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15 - Wasserpreise Calw I; Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 - Wasserpreise Calw II).
  • BGH, 09.05.2018 - I ZR 68/17

    Maklerprovisionsanspruch durch Vermittlung von Geschäftskontakten in der

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt zudem voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09, Rn. 11, juris, mwN; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5; Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZR 68/17 Rn. 10, juris).
  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Vielmehr können für den Nachweis eines Ausbeutungsmissbrauchs einzelne Preisbildungsfaktoren Bedeutung gewinnen, wobei insbesondere der Ansatz einer Mehrheit von Preisbildungsfaktoren, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden können, ein Indiz für einen missbräuchlich überhöhten Preis sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346 - Stromnetznutzungsentgelt I; Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15 - Wasserpreise Calw I; Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 - Wasserpreise Calw II).
  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 24/09

    Nutzung eines fremden Energieversorgungsnetzes: Billigkeitskontrolle des

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Vielmehr bedürfe es eines substantiierten Sachvortrags, bei Offenlegung welcher konkreten Geheimnisse sie welche Nachteile zu befürchten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 24/09, NVwZ-RR 2011, 58 Rn. 35; Urteil vom 19. November 2009 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 46).
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Vielmehr können für den Nachweis eines Ausbeutungsmissbrauchs einzelne Preisbildungsfaktoren Bedeutung gewinnen, wobei insbesondere der Ansatz einer Mehrheit von Preisbildungsfaktoren, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden können, ein Indiz für einen missbräuchlich überhöhten Preis sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346 - Stromnetznutzungsentgelt I; Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15 - Wasserpreise Calw I; Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 - Wasserpreise Calw II).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Vielmehr bedürfe es eines substantiierten Sachvortrags, bei Offenlegung welcher konkreten Geheimnisse sie welche Nachteile zu befürchten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 24/09, NVwZ-RR 2011, 58 Rn. 35; Urteil vom 19. November 2009 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 46).
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
    Nach der Senatsrechtsprechung stößt das Vergleichsmarktkonzept insbesondere bei monopolistisch geprägten Vergleichsmärkten und damit auch im Bereich der Fernwärmeversorgung an seine Grenzen, wenn es darum geht, nicht nur ein Überschreiten des günstigsten Monopolpreises zu verhindern, sondern - wie hier - den wettbewerbsanalogen Preis als Maßstab heranzuziehen (vgl. BGH, WuW/E DE-R 3632 Rn. 14 - Wasserpreis Calw I; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 26 - Wasserpreis Wetzlar).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 343/13

    Deliktische Schadensersatzklage wegen Untreue: Voraussetzungen einer sekundären

  • BVerfG, 20.09.2012 - 1 BvR 1633/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - unzureichende

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

    Dementsprechend ist das Gericht zur Information der Parteien über den gesamten Tatsachenstoff verpflichtet, den es im Rahmen seiner Entscheidung verwenden will (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 307/11, NJW 2013, 387 Rn. 32 mwN; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - KZR 110/18, NZKart 2019, 490 Rn. 8; vom 11. April 2013 - I ZB 93/11, juris Rn. 16; BVerfG NJW 2019, 2532 Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09, juris Rn. 11; BVerfGE 84, 188, 190; jeweils mwN).
  • LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14

    Freie Schätzung von Kartellschäden

    Vielmehr können für den Nachweis eines Ausbeutungsmissbrauchs einzelne Preisbildungsfaktoren Bedeutung gewinnen, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden können; daraus wiederum kann sich ein Indiz für einen missbräuchlich überhöhten Preis ergeben, was wiederum eine sekundäre Darlegungslast des beklagten Normadressaten auslöst (statt aller BGH, B. v. 09.07.2019, KZR 110/18, mwN).
  • BGH, 08.10.2019 - EnVR 12/18

    Veröffentlichung von Daten II - Befugnis der Regulierungsbehörde zur Offenlegung

    Dann bedarf es eines substantiierten Sachvortrags dazu, bei Offenlegung welcher konkreten Geheimnisse das Unternehmen welche Nachteile befürchtet (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 46; Beschluss vom 9. Juli 2019 - KZR 110/18, juris Rn. 22).
  • LG Frankfurt/Main, 14.06.2022 - 6 O 6/22
    Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für einen sachlichen Grund liegt bei den Verfügungsbeklagten (BGH, Beschluss vom 09.07.2019, Az. KZR 110/18 Rn. 24 - Fernwärmerabatt).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 11 U 164/19

    Schadenersatz wegen überhöhter Vertriebsprovisionen für Verkauf von Fahrscheinen

    Für den Nachweis können einzelne Preisbildungsfaktoren Bedeutung gewinnen, wobei der Ansatz einer Mehrheit von Preisbildungsfaktoren, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamen Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden können, ein Indiz für einen missbräuchlich überhöhten Preis sein kann (BGH, Beschluss vom 9.7.2019 - KZR 110/18 - Fernwärmerabatt).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 11 U 140/19

    Kein Koppelungsmissbrauch beim Vorwurf, überhöhte Entgelte für eine gewünschte

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Klägerseite die Kalkulation der Beklagten mit sämtlichen Preisbildungsfaktoren vorträgt (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2.19 - KZR 110/18-Fernwärmerabatt).
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